Fachliche Stellungnahmen in Sekundärverfahren

Fachliche Stellungnahmen in Sekundärverfahren

Unser Unternehmen wirkt für die Nationale Telekommunikationsbehörde als technischer Sachverständiger in Sekundärverfahren mit.

In diesem Rahmen:

  • Juli 2005: Fachliche Stellungnahme zum Umgang mit Anrufen langer Haltezeit
  • August 2005: Untersuchung der in Sekundärverfahren festgestellten terminologischen und Auslegungsprobleme der Begriffsdefinitionen der Branchengesetzgebung
  • September 2005: Fachliche Stellungnahme zur allgemeinen technisch-regulatorischen Behandlung der besonderen Formen elektronischer Kommunikationsdienste, die sich in Wohnanlagen verbreiten, sowie der Programmverbreitung als besondere elektronische Kommunikationstätigkeit