Unser Unternehmen wirkt für die Nationale Telekommunikationsbehörde als technischer Sachverständiger in Sekundärverfahren mit.
In diesem Rahmen:
- Juli 2005: Fachliche Stellungnahme zum Umgang mit Anrufen langer Haltezeit
- August 2005: Untersuchung der in Sekundärverfahren festgestellten terminologischen und Auslegungsprobleme der Begriffsdefinitionen der Branchengesetzgebung
- September 2005: Fachliche Stellungnahme zur allgemeinen technisch-regulatorischen Behandlung der besonderen Formen elektronischer Kommunikationsdienste, die sich in Wohnanlagen verbreiten, sowie der Programmverbreitung als besondere elektronische Kommunikationstätigkeit